Französin wegen Tötung eines Hausschweins verurteilt

Eine Einwohnerin der Bretagne wurde verurteilt, weil sie ein Hausschwein getötet und abgeschlachtet hatte, das sie jedoch von einer zooprotektiven Organisation als Haustier behalten musste.

Das zweimonatige Schwein namens Babe wurde vom örtlichen Tierschutz vor der Schlachtung gerettet. In den nächsten zwei Jahren blieb sie in einem Tierheim. Aber das Tierheim zog um und das Schwein beschloss, neue Besitzer zu finden. Die Frau, die neben dem Tierheim lebte, stimmte zu, das Tier zu ihr zu bringen. Nach Erhalt des Tieres unterschrieb sie einen Vertrag, in dem sie nicht das Recht hatte, das Schwein für Fleisch zu töten.

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Als sich die Frau von der Pflege des Tieres müde fühlte, wandte sie sich an ihren Ex-Mann, der einen Metzger brachte, der das Schwein tötete und seinen Kadaver behandelte. Die Polizei enthüllte etwa 110 kg Fleischkonserven und Pastete im Besitz der Frau. Die Strafverfolgungsbehörden haben vorgeschlagen, dass dies alles von Babe vorbereitet wurde. Der Ex-Ehemann der Schuldigen erklärte, dass sie von Anfang an geplant hatte, das Schwein zu töten, um Fleisch zu bekommen.

Das Gericht befand die Frau des Vertrauensmissbrauchs und der Mitschuld an der Schlachtung des Tieres außerhalb des Schlachthauses für schuldig befunden. Guilty erhielt eine Bewährungsstrafe von 3 Monaten und eine Geldstrafe von 500 Euro.

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